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Arbeiten im Homeoffice: Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Veröffentlicht am 03.03.2022
ergonomisches und hygienisches Home Office

In Zeiten von Corona waren und sind viele Arbeitnehmer aufgefordert, im Homeoffice zu arbeiten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer regelmässig oder unregelmässig sowie ganz oder teilweise ihre Arbeit von zuhause aus verrichten. Dabei sind häuslicher und betrieblicher Arbeitsplatz durch elektronische Kommunikationsmittel miteinander verbunden. Doch welche Vorkehrungen und Massnahmen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen, um den arbeitsrechtlichen Anforderungen und dem Gesundheitsschutz zu genügen?

Homeoffice Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer
 
Wer als Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet, trägt ein hohes Mass an Eigenverantwortung, da die beruflichen Aktivitäten im häuslichen und damit im privaten Umfeld ausgeübt werden. Dennoch ist der Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht entbunden, für den Gesundheitsschutz zu sorgen, das heisst, den Arbeitnehmer darüber zu informieren und ihn auf die Umsetzung der Massnahmen hinzuweisen. Diese Verantwortlichkeit leitet sich aus Artikel 6, Absatz 1 bis 3 ArG (Arbeitsgesetz) ab und bezieht sich auf alle Faktoren, die die Arbeit betreffen und die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Arbeitnehmers auswirken können.
 

Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet,
 
  • Massnahmen zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen, die erfahrungsgemäss notwendig und nach dem Stand der Technik anwendbar sind und den Verhältnissen des Unternehmens entsprechen. Eingeschlossen sind Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer.
 
  • den Arbeitsablauf und die betrieblichen Einrichtungen so zu gestalten, dass nach Möglichkeit eine Gesundheitsgefährdung sowie eine Überbeanspruchung der Arbeitnehmer vermieden wird.
 
  • die Arbeitnehmer zur Mitwirkung heranzuziehen. Sie sind verpflichtet, den Arbeitgeber in Bezug auf die Durchführung der im Arbeitsgesetz geregelten Vorschriften über den Gesundheitszustand zu unterstützen.
 
Nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) muss der Arbeitgeber Anordnungen erteilen und Massnahmen treffen, die zur Wahrung und Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer notwendig sind. Das betrifft insbesondere die ergonomischen und hygienischen Arbeitsbedingungen. Sie müssen so konzipiert sein, dass eine einseitige und übermässig starke Beanspruchung vermieden und eine optimale Arbeitsumgebung sichergestellt wird.
 

Homeoffice: Rechte und Pflichten in Bezug auf den Gesundheitsschutz
 
Das besondere Augenmerk des Arbeitsgesetzes ist auf den Gesundheitsschutz gerichtet. Damit dieser auch im Homeoffice beachtet wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Massnahmen des Gesundheitsschutzes informieren und ihn zur Einhaltung anleiten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auf unmissverständliche Weise, in einer klar verständlichen Sprache und in geeigneter Form über die Risikofaktoren informiert und entsprechend geschult werden müssen. Sinnvoll sind nicht nur verbale Ausführungen, sondern auch die Bereitstellung schriftlicher Unterlagen. Gleiches gilt für die Arbeits- und Ruhezeiten, die auch im Homeoffice gelten. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit von grundsätzlich 45 Stunden für Büropersonal nicht überschritten werden.
 
Umgekehrt sind Arbeitnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitgebers in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die allgemein anerkannten Regeln auch im Homeoffice einzuhalten. Das ist deshalb wichtig, weil das Homeoffice dazu führen kann, dass eine strikte Trennung von Arbeit, Privatleben und Freizeit vernachlässigt wird. Beispielhaft ist das Abrufen von E-Mails ausserhalb der Arbeitszeit. Deshalb muss die Einteilung der Arbeitszeit auch im Homeoffice den gesetzlichen Vorgaben folgen.
 

Gesundheitsschutz: Optimale Bedingungen im Homeoffice
 
Wichtigste Voraussetzung für einen optimalen Gesundheitsschutz auch im Homeoffice ist, dass Arbeitnehmer durch die Ausführungen des Arbeitgebers ein Bewusstsein für mögliche Gefährdungen in Bezug auf ihre Tätigkeit erlangen. Nur so kann die Mitverantwortung gefördert werden. Das gilt insbesondere für stundenlange Bildschirmarbeit, die überdies in einer immer gleichen Sitzposition ausgeübt wird. Das kann zu einer ungünstigen ergonomischen Arbeitshaltung führen. Werden ergonomische Anforderungen nicht beachtet beziehungsweise nicht korrekt umgesetzt, kann das gesundheitliche Beschwerden nach sich ziehen. Eine nicht korrekte Arbeitsplatzbeleuchtung mit ausreichend Tageslicht oder künstliche Lichtquellen können Augenbeschwerden bedingen. Sind Tisch und höhenverstellbare Schreibtischstuhl nicht aufeinander abgestimmt, kann es zu Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich sowie zu Schmerzen im Bewegungs- und Stützapparat kommen. Eine nicht ergonomische Sitzposition kann Entzündungen von Nerven, Sehnen und Gelenken in den Armen und im Bereich der Hände hervorrufen. Auch Kopfschmerzen sowie Konzentrationsstörungen können die Folge sein.
 
Diese insbesondere mit der Bildschirmarbeit verbundenen Risikofaktoren gilt es zu lindern beziehungsweise auszuschalten, weshalb der Gesundheitsschutz auch im Homeoffice einen hohen Stellenwert hat.