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Smartphone am Arbeitsplatz und die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung

Veröffentlicht am 26.04.2021
Smartphone am Arbeitsplatz und die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung
Das Smartphone ist allgegenwärtig, was für Job und Freizeit gleichermassen gilt. Abgesehen von den Fällen, in denen das Smartphone Teil des modernen Berufsalltags ist, zum Beispiel im Vertrieb, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Handynutzung auf die Arbeitsleistung auswirkt beziehungsweise sie negativ beeinflusst. Antwort auf diese Frage gibt ein Feldexperiment der Universität Trier. Zu welchem Ergebnis es kommt, und welche Folgen das für den Arbeitsalltag hat - mehr dazu hier.
Handynutzung während der Arbeitszeit und die Auswirkungen
 
Das Feldexperiment der Universität Trier beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit sich Ablenkungen durch das Smartphone auf die Produktivität und die Arbeitsleistung auswirken. Dazu wurde eine Vielzahl von Datensätzen ausgewertet, die von Mitarbeitern stammten, die im Telefonservice arbeiten. Sie wurden nach dem Zufallsverfahren in zwei Gruppen unterteilt. Der einen Gruppe wurde die Nutzung des Handys während der Arbeitszeit strikt untersagt, während der anderen Gruppe die Handynutzung während der Arbeitszeit gestattet war, wobei alle übrigen Arbeitsbedingungen identisch waren. Das bedeutet, dass die erste Gruppe Nachrichten empfangen, lesen und beantworten durfte, sodass der Blick zwischendurch immer wieder auf das Handy abschweifte.
 
Schon nach kurzer Zeit kam es zu deutlichen Unterschieden. Die Arbeitsleistung lag bei der Gruppe, die einem Handyverbot unterlag, rund zehn Prozent höher als bei der Vergleichsgruppe. Insoweit konnte eine deutliche Produktivitätssteigerung im Gegensatz zur anderen Gruppe nachgewiesen werden. Es waren die Mitarbeiter selbst, die zugaben, dass Sie während der Arbeitszeit durch ein Handy abgelenkt werden. Allerdings empfanden die Mitarbeiter das Handyverbot als Zeichen des Misstrauens seitens des Arbeitgebers.
 
Warum am Arbeitsplatz ein Handyverbot gelten sollte
 
Neben einer deutlichen Reduzierung der Arbeitsleistung gibt es noch zahlreiche andere negative Folgen, die durch die Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz entstehen können.
 
  1. Nachlassende Konzentration: Nachrichten sichten und beantworten, schnell ein Foto posten oder gar ein Geschenk kaufen - das sind nur einige der Aktivitäten, mit denen sich Arbeitnehmer mit ihrem Handy am Arbeitsplatz beschäftigen. Das geht nicht nur zu Lasten der Arbeitszeit, sondern auch zu Lasten der Konzentration, die durch die fortwährenden Unterbrechungen leidet.
  2. Beeinträchtigung der Stimmung innerhalb eines Teams: Werden Mitarbeiter durch das Smartphone abgelenkt und unterbrechen ihre Arbeit, kommt es zu Unmut innerhalb eines Teams, wenn nämlich die Anderen die Arbeit mit erledigen müssen. Das kann auch Streitereien nach sich ziehen, wodurch das Arbeitsklima nachhaltig geschädigt und die Arbeitsmotivation verringert wird.
  3. Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch vertrauliches Bildmaterial auf Social Media Plattformen: Der eine oder andere kommt gar auf die Idee, ein Foto von sich am Arbeitsplatz zu schiessen und es ins Netz zu stellen. Da werden schnell Grenzen überschritten, sodass es zu Verletzungen des Datenschutzes kommt. Das gilt umso mehr, wenn auf einem Bild ein Kollege zu sehen ist, der sein Einverständnis für eine Veröffentlichung nicht erteilt hat. Werden gar unternehmensinterne Daten oder Prozessabläufe publik, führt das zu einem schwerwiegenden Datenmissbrauch mit strafrechtlichen Folgen.
  4. Schlimmstenfalls kann es durch die private Handynutzung zu Störungen von technischen Anlagen und Gerätschaften innerhalb des Unternehmens kommen, die durch Smartphone-Wellen erzeugt werden. Insoweit ist ein störungsfreier Ablauf nur durch ein Verbot von Handys gewährleistet.
 
Insgesamt sprechen die genannten Gründe für ein Handyverbot in Unternehmen. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass die private Nutzung eines Handys während der Arbeitszeit erfolgt, für die Arbeitnehmer ein Gehalt erhalten. Das bedeutet, dass durch die Handynutzung wertvolle Arbeitszeit verloren geht. Nicht gestattet ist es Arbeitgebern, Einfluss auf die Handynutzung während der Pausen zu nehmen. So gehört beispielsweise die Mittagspause zur Freizeit, in der Arbeitnehmer ihr Smartphone ohne Verbot oder sonstige Einschränkungen nutzen dürfen.
 
Tipps für Arbeitgeber in Bezug auf die Handynutzung am Arbeitsplatz
 
Grundsätzlich ist in der Schweiz die private Nutzung von Smartphones und Tablets am Arbeitsplatz verboten, wobei vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Geräte inbegriffen sind. Bei einem Verstoss drohen eine Abmahnung und bei weiterer Uneinsichtigkeit sogar eine Kündigung. Das gilt unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber ein ausdrückliches Handyverbot erteilt hat. Wer Privates am Arbeitsplatz erledigt und durch eine besonders intensive Nutzung auffällt, läuft Gefahr, eine Anzeige wegen Arbeitszeitbetrugs zu erhalten. Der Arbeitgeber kann auf ein ausdrückliches Verbot verzichten und beispielsweise eine maximale Nutzungszeit für private Zwecke festlegen. Ohnehin ist es Arbeitnehmern erlaubt, das Smartphone in den Pausen uneingeschränkt zu nutzen, da es sich um Freizeit handelt.