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Sich gegenseitig zum neuen Jahr das Beste wünschen - Regeln für die Neujahrswünsche

Veröffentlicht am 13.12.2021
Sich gegenseitig zum neuen Jahr das Beste wünschen - Regeln für die Neujahrswünsche
Die Arbeitswelt wird immer flexibler. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht mehr so häufig im Büro zusammenkommen. Konnte man sich früher relativ gut darauf verlassen, dass nach den Weihnachtsferien alle wieder um den 6. Januar herum spätestens im Büro erscheinen, muss das heute nicht der Fall sein. Wie sieht es hier mit den Neujahrswünschen aus? Erweitert sich der Zeitraum, in dem Neujahrswünsche noch angemessen sind?
 
Mitte Januar als Obergrenze


Es gibt keine feststehenden Regeln für die Angemessenheit von Neujahrswünschen im Januar. Üblich war es bisher in den meisten Unternehmen, sich etwa bis Mitte Januar ein gutes neues Jahr zu wünschen. Die meisten Beteiligten schätzen dieses Ritual, weil die Jahreswende eine Zäsur darstellt und mit positiven Erwartungen besetzt ist. Da gehört es zu einem guten Umgangston, sich gegenseitig alles Gute zum neuen Jahr zu wünschen. Diese guten Wünsche sind nicht nur innerhalb der Belegschaft und dem Management gegenüber gefragt, sondern auch gegenüber geschätzten Geschäftspartnern. Auf der anderen Seite kann es seltsam wirken, wenn man bis weit in das erste Quartal hinein Neujahrswünsche verteilt. Wenn Sie sich hier am 15. Januar als Stichtag orientieren, machen Sie nichts falsch.



Der Neujahrsempfang als Betriebsveranstaltung


Etwas anderes kann gelten, wenn wie in vielen Unternehmen heute üblich, anstelle oder zusätzlich zu einer Weihnachtsfeier ein Neujahrsempfang gegeben wird. Der Januar ist typischerweise auch ein Monat, der für bestimmte Abteilungen sehr arbeitsintensiv sein kann. Das gilt insbesondere für die Buchhaltung, die zum Beispiel die Jahresabschlüsse vorbereitet. Das kann dazu führen, dass sich Betriebsveranstaltungen zu Neujahr schon einmal weit in die zweite Hälfte des Januars verschieben. In diesem Fall kann es angemessen sein, sich auf der Veranstaltung auch noch mit Neujahrswünschen zu begrüssen. Das gilt insbesondere, wenn man sich vorher mit Homeoffice oder wegen anderer Umstände noch nicht persönlich gesehen hat. Hier haben die Wünsche zum neuen Jahr noch einen besonderen Rahmen, der als Ausnahme eine zeitliche Ausweitung erlaubt.



Flexibilisierung macht gewisse Regeln nicht obsolet


Rituale und Standards erleichtern die Arbeit und den Umgang miteinander. Unsicherheiten in diesem Bereich erschweren dagegen die Zusammenarbeit. Das gilt auch für Höflichkeitsrituale und soziale Rhythmen. Es ist deshalb eine gute Idee, auch in einer flexibleren Arbeitsumgebung an den üblichen zeitlichen Rahmen festzuhalten. Das gilt insbesondere für Neujahrswünsche. Gute Umgangsformen und Unsicherheit auf dem gesellschaftlichen Parkett kommen nie aus der Mode. Gerade in einer Arbeitsumgebung, in der kaum noch etwas wie früher ist, schaffen die überkommenen Rituale notwendige Begegnungspunkte. Deshalb kann es auch nicht falsch sein, sich das ganze Jahr über nur das Beste zu wünschen. Nur mit den Neujahrswünschen sollte Mitte Januar dann einmal Schluss sein.