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Geschäftsreisen und Arbeitsrecht: Das müssen Sie wissen

Veröffentlicht am 30.01.2020
Geschäftsreisen und Arbeitsrecht
Wenn der Job regelmässige Dienstreisen vorsieht, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, werden die Modalitäten am besten von Anfang an im Arbeitsvertrag festgelegt. Doch welche Rechten und Pflichten in Bezug auf Geschäftsreisen haben Angestellte und Vorgesetzte genau?
Sind Geschäftsreisen eigentlich verpflichtend?
In einigen Branchen verlassen Arbeitnehmer niemals ihr Büro, während in anderen Jobs Dienstreisen zum Joballtag gehören. Ob Dienstreisen für Sie infrage kommen, können Sie bereits aus Ihrer Position ersehen. Im Management, Aussendienst oder Vertrieb haben Sie grundsätzlich die Pflicht, Ihren Aufgaben auch auf Geschäftsreisen nachzukommen. Die Wahrscheinlichkeit von Dienstreisen steigt mit Ihrem Vorankommen auf der Karriereleiter. In einigen Firmen regeln Arbeitsverträge den Ablauf und die Entlohnung bei Dienstreisen. Wurde nichts festgelegt, kann sich der Chef auf sein Weisungsrecht berufen und die Bedingungen für eine Geschäftsreise definieren. Wenn Sie sich fragen, ob eine Geschäftsreise für Sie zumutbar ist, hängt das vom Einzelfall ab. Der Arbeitgeber muss jedenfalls die Interessen der Firma und die des Angestellten gegeneinander abwägen.

Was wird bei einer Geschäftsreise vom Arbeitgeber bezahlt?
Die Reisekosten, Hotelübernachtung und die Verpflegung auf einer Geschäftsreise muss das Unternehmen tragen. Dabei dürfen Sie jedoch nicht einfach Business-Class und das beste Hotel am Platze buchen. Vorab wird immer vereinbart, welche Verkehrsmittel, Reiseklasse und Hotelkategorie gewählt werden dürfen. Spesen sollten ebenfalls vorher festgelegt werden. Lassen Sie sich vom Chef nicht mit der Aussage, Sie würden schliesslich auch zu Hause Geld für Essen ausgeben, abspeisen. Geklärt werden muss ebenfalls die Höhe der Repräsentationsspesen. Die Bonusmeilen für das von der Firma finanzierte Ticket dürfen Sie hingegen nicht auf Ihr Meilenkonto buchen lassen - die stehen dem Unternehmen zu.

Welche Arbeitszeiten gelten bei einer Dienstreise?
Das Arbeitsgesetz der Schweiz sieht umfangreiche Schutzmassnahmen für Arbeitnehmer vor, die dafür sorgen, dass keine körperlichen und seelischen Belastungen durch zu viel Arbeit entstehen. Daher sind Ruhezeiten, Nachtarbeit und Höchstarbeitszeiten durch das Gesetz festgelegt. Diese Vorgaben gelten nur innerhalb der Schweiz, doch sind Arbeitgeber gut beraten, sich an diesen Bestimmungen auch bei Geschäftsreisen ins Ausland zu orientieren. Zu beachten sind jedoch auch die Arbeitszeiten, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind und für die Sie Ihren Lohn erhalten. Als Faustregel lässt sich festmachen, dass Tätigkeiten für das Unternehmen auf Geschäftsreisen unter die Arbeitszeit fallen, das Sightseeing jedoch unter Freizeit.

Arbeitszeiten auf Geschäftsreise gegebenenfalls vereinbaren
Rein juristisch betrachtet, ist die komplette Dienstreise als Arbeitszeit zu werten. Schliesslich sind Sie im Auftrag Ihrer Firma unterwegs. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Chef Sie nach acht Stunden Verhandlungen mit Geschäftspartnern noch um Mitternacht in eine Konferenz schicken kann. Im Regelfall gehen Sie auch nicht rund um die Uhr Ihren Verpflichtungen im Job nach. Daher muss bei der Berechnung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ein Unterschied gemacht werden, was sich auch auf die Bezahlung auswirken kann. Häufig wird die Geschäftsreise mit dem Regellohn der vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit verrechnet - auch dann, wenn Sie im Schnitt kürzer gearbeitet haben. Vor allem bei zu erwartender Mehrbelastung sollten Sie immer vertraglich festlegen lassen, nach welchen Modalitäten Ihre Geschäftsreise entlohnt wird.