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Krankheit während der Kündigung

Veröffentlicht am 06.11.2017
Krankheit während der Kündigung
Während der laufenden Kündigungsfrist werden Sie plötzlich krank. Verlängert sich in dem Fall die Kündigungsfrist?
Generell gibt es da zwei verschiedene rechtliche Unterschiede, es ist abhängig davon, wer gekündigt hat. Im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist wirklich um die Krankheitstage, das heisst der Tag der Kündigung verschiebt sich. Allerdings höchstens um die im Arbeitsrecht vorgesehene Kündigungssperrfrist. Dazu kommt dann jedoch noch ein weiterer rechtlicher Standpunkt: Ein Arbeitsverhältnis darf nicht mitten im Monat enden, sondern nur zum Monatsende (es sei denn es ist eine fristlose Kündigung). Somit verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat bis zum neuen Monatsletzten. Das bedeutet, wenn jemand innerhalb der Kündigungsfrist krank wird, auch wenn es nur ein paar Tage sind, dann verlängert sich die rechtliche Kündigung um einen Monat. Der Gesetzgeber will damit gekündigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausreichend Zeit für die Stellensuche einräumen. Sinnvoll ist es die Kündigung durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen, auch wenn man nur ein oder zwei Tage krank ist.

Und wenn man bereits einen neuen Arbeitsplatz direkt im Anschluss hat? Muss die oder der neue Arbeitgeber/In dann warten? Dem ist nicht so:  Diese Verlängerung der Kündigungsfrist ist eine sogenannte Schutzbestimmung. Und damit freiwillig. Sollte man als gekündigter Arbeitnehmer auf diese Verlängerung der Kündigungsfrist verzichten, dann gilt das im Kündigungsschreiben angegebene Datum.
 
Ingo Kleinheisterkamp hat Kommunikationswissenschaften studiert und ist Ausbilder mit eidg. FA. Er arbeitet seit über zwölf Jahren erfolgreich als akkreditierter  Jobcoach in der Schweiz und Liechtenstein.
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