Ihre Aufgabe umfasst die Führung und Organisation der Gemeindeverwaltung. Sie sorgen im Rahmen Ihrer Befugnisse für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe und unterstützen den Gemeinderat in der Planung und Umsetzung seiner Geschäfte wie auch in der weitsichtigen Entwicklung der Gemeinde.
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